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Protokollversand bei Schwimmveranstaltungen

LSN-Information:


Zum Saisonbeginn möchten wir Euch nochmals auf einen kleinen Exkurs in Sachen WB mitnehmen.

Laut Allgemeinem Teil der WB (§ 18/2) und auch dem Fachteil Schwimmen (§ 135/11) ist vom Ausrichter von jeder Schwimmveranstaltung unmittelbar nach Wettkampfende ein Protokoll zur Verfügung zu stellen. In der Regel erhält schon jetzt jeder teilnehmende Verein ein Protokoll zusammen mit der dsv-Ergebnisdatei.

In der WB ist aber auch aufgeführt, dass auch der zuständige Verband, in diesem Fall der LSN, unmittelbar nach Wettkampfende mit einem Protokoll jeder Wettkampfveranstaltung in Niedersachsen zu versorgen ist. Dieses wird leider in der Mehrzahl der Wettkampfveranstaltungen vergessen, vermutlich, weil es einfach nicht ausreichend bekannt ist.

Auch bei der Veranstaltungsgenehmigung erhalten die Ausrichter bereits den Hinweis, über den genauen Ablauf nach einer Veranstaltung.

Wir möchten an dieser Stelle alle Vereine in Niedersachen nochmals darauf hinweisen, dass auch an den Fachwart Schwimmen im LSN (holger.timmermann@lsn-info.de) bis spätestens drei Tage nach Ende der Wettkampfveranstaltung ein Protokoll mit der dsv-Ergebnisdatei zu senden ist.

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