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Neuregelungen in der Kampfrichterausbildung

Mit Inkrafttreten der neuen Kampfrichterordnung wurden auch die Ausbildung für die Gruppen Wettkampfrichter und Auswertung neu geregelt. So wurde die Gesamtstundenzahl für die Ausbildung zum Wettkampfrichter auf 11 und die für die Gruppe Auswertung auf 12 Unterrichtseinheiten erhöht.


Die Erhöhung der Unterrichtseinheiten bedeutet für die Ausbildung, dass der Lehrgang in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist. Neben einer Zweitages Veranstaltung besteht auch die Möglichkeit, einen Teil des Lehrgangs in Form von eLearning oder in einem virtuellen Seminar durchzuführen.


Nach intensiver Beratung, auch mit den Kreisvorsitzenden, haben wir uns entschlossen, einige Unterrichtseinheiten als eLearning anzubieten. Dann reicht ein Tag für die Präsenzausbildung. Dies bedeutet aber auch für die Vereine und ihre zukünftigen Kampfrichter, dass sie sich eingehend auf den Lehrgang vorbereiten. Hierzu stellen wir den in Eigenregie zu behandelnden Lehrstoff auf der Homepage des BSLG ein. Er kann dort eingesehen oder auch runtergeladen werden.


Die Unterlagen findet Ihr demnächst unter https://www.bs-lueneburg.de/, Kampfrichter – Lehrgangsunterlagen.

Für Rückfragen steht unser Sachbearbeiter Kampfrichterwesen zur Verfügung.

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